Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein. |
Der Abbrennplatz muss einen festen nichtbrennbaren Untergrund haben bzw. der Rasen sollte ausgestochen werden. |
Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens 5 m betragen. |
Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u. ä. ) und Waldgrundstücke müssen mindestens 100m von der Feuerstelle entfernt sein. |
Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden. (Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch oder ein gefüllter Wassereimer). |
Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ist das Feuer schon entzündet, muss es wegen dem Funkenflug gelöscht werden. |
Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine neue Entzündung auszuschließend ist. |
Es darf nur sauberes Brennholz (z. B. Scheitholz oder Schwartlinge) verwendet werden. Eine Abfallverbrennung ist verboten. |